Allgemeine Geschäftsbedingungen des Zahntechniker-Handwerks

1. Allgemeines

1.1.   Aufträge für zahntechnische Leistungen werden nach allgemeinen Geschäftsbedingungen des Zahntechniker-Handwerks ausgeführt (vom 1. Januar 1998, Ergänzung vom 27.01.2003 Bundesanzeiger Nr. 25 vom 06. Februar 2003 S. 2133). Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung, auch dann, wenn eine Bezahlung durch Dritte erfolgt. Abweichende Bedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen im Übrigen verbindlich.

2. Preise

2.1.   Die Berechnung der zahntechnischen Leistungen erfolgt zu den am Tage der Lieferung laut Preisliste gültigen Preisen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2.2.   Kostenvoranschläge beziehen sich auf die am Tage der Ausstellung gültige Preisliste. Sie berücksichtigen nur vorhersehbare Aufwendungen und sind nur in schriftlicher Form verbindlich. Erhöhungen bis 10 Prozent werden vom Auftraggeber ohne vorherige Rückfrage anerkannt. Bei Erhöhungen über 10 Prozent erfolgt vor Beginn der Arbeit Abstimmung mit dem Auftraggeber, Änderung der Preise für gesondert zu berechnende Materialien (z.B. Zähne, Edelmetall, Implantatteile u.a.) verändern den Kostenvoranschlag in jedem Fall.

3. Lieferzeit

3.1.   Lieferfristen werden nach dem besten Vermögen angegeben. Bei Überschreitung der Lieferfrist kann der Auftraggeber nur im Falle des Leistungsverzuges des Auftragnehmers oder der von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit vom Vertrage zurücktreten oder Schadensersatz verlangen.

4. Versand

4.1.   Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

5. Haftung

5.1.   Der Auftraggeber hat die Arbeiten sofort nach Empfang auf die Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Beanstandungen sind vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Auftraggeber hat die für eine Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung erforderlichen Arbeitsmodelle zur Verfügung zu stellen. Bei Passungenauigkeiten muss die Mängelrüge innerhalb von 10 Tagen seit Empfang der Arbeit unter Vorlage der Erstmodelle erfolgen; neue Modelle bzw. Abformungen sind beizufügen bzw. nachzureichen.

5.2.   Gewährleistungsansprüche sind auf das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt; die Entscheidung hierüber bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Auftraggeber das Recht, die Vergütung herabzusetzen oder vom Vertrage zurückzutreten.

5.3.   Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung des Auftragnehmers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des Auftragsnehmers beruhen.

6. Arbeitsunterlagen

6.1.   Alle Arbeiten werden mit großer Sorgfalt angefertigt. Der Auftragnehmer hat jedoch keinen Einfluss auf die Qualität der eingesandten Modell und Abformungen. Diese Unterlagen sind für den Sitz im Munde von entscheidender Bedeutung. Arbeitsunterlagen, die mangelhaft erscheinen, können daher unter Rücksprache und Abstimmung mit dem Auftraggeber zurückversandt werden. Für die Folgen fehlerhafter Modelle und Abformungen muss in jedem Falle der Auftraggeber einstehen.

7. Material und Zubehörteilstellung

7.1.   Vom Auftraggeber angefertigte Materialien (Edelmetall, Zähne etc.) oder Zubehörteile (Fertigteile, z.B. Geschiebe, Gelenke etc.) können mit einem handelsüblichen Verarbeitungszuschlag belegt werden. Misserfolge aufgrund fehlerhafter vom Auftraggeber angelieferter Materialien oder Zubehörteile gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Für die Aufbewahrung der vom Auftraggeber angelieferten Materialien oder Zubehörteile haftet der Auftragnehmer mit der Sorgfalt, die er in eigenen Angelegenheiten aufwendet.

8. Zahlung

8.1.   Die Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10-14 Tagen nach Rechnungseingang. Checks gelten erst mit Einlösung als Zahlung. Wechsel werden nur erfüllungshalber sowie nur nach Vereinbarung und unter Voraussetzung ihrer Diskontierbarkeit angenommen. Diskontspesen werden vom Tage der Fälligkeit des Rechnungstages berechnet. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen in Höhe von 3 Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet werden.

8.2.   Gegen Zahlungsansprüche des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1.   An sämtlichen gelieferten Arbeiten wird das Eigentum vorbehalten bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen, auch der Nebenforderungen, aus der Geschäftsverbindung.

9.2.   Mit der Auftragserteilung tritt der Auftragsgeber Forderungen, die er in Ausübung seiner Berufs- oder Erwerbstätigkeit erworben hat, in Höhe des gesamten Laborauftrages an den Auftragnehmer ab.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

10.1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz der Bernburger Dentalmanufaktur GmbH, hier Stadt Bernburg (Saale).

10.2. Gerichtsstand ist der Sitz der Bernburger Dentalmanufaktur GmbH, sofern a) die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. b) Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden.

 

Stand: Bernburg der 01.04.2017